Einheitliche Ansprechstellen nehmen Arbeit auf: Neues Beratungsangebot unterstützt Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
Für Fragen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Hessen künftig einheitliche Ansprechstellen zur Verfügung: „Viele Unternehmen im Land haben bereits erkannt, dass Inklusion im Arbeitsleben eine große Chance ist. Aufgrund komplexer Rahmenbedingungen ist es aber für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nicht immer einfach, die richtigen Ansprechstellen zum Beispiel zur Vielzahl von Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zu finden“, sagt Anne Janz, Staatssekretärin im Sozial- und Integrationsministerium: „Um die Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung nachhaltig zu verbessern, etablieren wir in den kommenden Monaten ein flächendeckendes Beratungsangebot rund um die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA).“
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg, in Darmstadt sowie in Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis haben die ersten EAA ihre Arbeit bereits aufgenommen. Sie zeigen Fördermöglichkeiten auf, unterstützen konkret bei der Beantragung und verweisen auf die speziellen Angebote der Agenturen für Arbeit, des Integrationsamts, der Integrationsfachdienste und weiterer Institutionen.
In Hessen waren Ende Mai rund 109.000 Menschen mit Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dem stehen knapp 11.000 schwerbehinderte Menschen gegenüber, die arbeitslos gemeldet sind. „In den hessischen Unternehmen sind aktuell rund 120.000 Stellen zu besetzen. Arbeitgeber sind offen für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und sehen in dieser Personengruppe wertvolles Potenzial zur Fachkräftesicherung“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). „Wir begrüßen daher
ausdrücklich das neue Beratungsangebot für die hessischen Arbeitgeber.“
Die EAA wurden im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes als neue und zusätzliche Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben etabliert. Zuständig für die Beauftragung der EAA ist das beim Landeswohlfahrtsverband Hessen angesiedelte Integrationsamt. „Den Aufbau der EAA in Hessen unterstützen wir mit speziellen Schulungsangeboten für die dort tätigen EAA-Fachberaterinnen und -berater“, sagt Susanne Selbert, Landesdirektorin des LWV Hessen. „Nicht nur die EAA sind etwas Neues, auch die Inklusionsberatungen in den Kammern, die die Unternehmen kompetent unterstützen sollen, stellen eine neue Profession dar, die entwickelt werden muss.“
In jeder der 26 hessischen Gebietskörperschaften wird in den kommenden Monaten eine EAA in Trägerschaft von Integrationsfachdiensten, dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. sowie dem Bildungswerk der nordhessischen Wirtschaft gGmbH die Arbeit aufnehmen. Das LWV Hessen Integrationsamt finanziert die Arbeit der EAA aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen entrichten, wenn sie ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllen.
Detaillierte Informationen für Arbeitgeber zur Arbeit der EAA finden sich auf www.eaa-hessen.de. Dort stellt das beim Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. angesiedelte Modellvorhaben zur Schulung und Bekanntmachung der Einheitlichen Ansprechstellen den EAA-Fachberaterinnen und -berater auch Informationen zu den Fortbildungs-angeboten zur Verfügung.