Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA]

 Wir lotsen Sie!

In Hessen waren Anfang 2022 rund 109.000 Menschen mit Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Arbeitslos gemeldet waren im selben Zeitraum rund 11.000 schwerbehinderte Menschen.

Gerade im Hinblick auf Fachkräftemangel kann Inklusion Teil der Lösung sein. Schwerbehinderte Menschen sind vielfach leistungsstark, motiviert und gut qualifiziert. Für Unternehmen sind diese Menschen ein interessantes Potenzial.

So manches Unternehmen, das grundsätzlich offen für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ist, scheut die mit unter komplexen Zuständigkeits- und Förderstrukturen oder hat einfach keine personellen Kapazitäten, sich in das Themengebiet einzuarbeiten.

Mit den Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] wurde vom Gesetzgeber diese Lücke geschlossen. EAA-Berater/-innen unterstützen Unternehmen bei genau diesen Aufgabenstellungen.

Den hessischen Unternehmen steht ein umfangreiches Servicepaket zu Verfügung:

  • Persönliche Beratung vor Ort
  • Unterstützung bei unternehmensspezifischen Fragen rund um die Ausbildung und die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • Begleitung bei der Beantragung von Leistungen aus unterschiedlichen Fördertöpfen
  • Einbindung von weiteren Experten und Netzwerkpartnern
  • Unterstützung bei der Stellenbesetzung
  • Fachveranstaltungen zu ausgewählten Themen

Die EAA-Fachberater/-innen sind Dienstleister, sie orientieren sich an den spezifischen Bedarfen der Unternehmen. EAA-Fachberater/-innen stehen für kompetente und zielgerichtete Beratung – zeitnah und unkompliziert.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] kooperieren mit dem LWV Hessen Integrationsamt, den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern, den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie den Integrationsfachdiensten.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im BIH-Erklärvideo