Kostenlose Beratung für Arbeitgeber:innen

Seit einiger Zeit gibt es Unterstützung für Arbeitgeber:innen, die schwerbehinderte Menschen einstellen möchten: die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) im direct-Beratungszentrum Gelnhausen.
Ansprechpartnerin ist Marie-Louise Puls, sie hat die Aufgabe von Nele Bleitgen übernommen.

„Menschen mit Behinderungen sind oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert. Trotzdem ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalb Mal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote“, erläutert Marie-Louise Puls von der EAA in Gelnhausen, die im direct-Beratungszentrum des BWMK (Behinderten-Werk Main-Kinzig) in der Hailerer Straße 24 angesiedelt ist.
Oft liege es nicht an der mangelnden Bereitschaft von Arbeitgeber:innen, schwerbehinderte Menschen einzustellen, sondern am fehlenden Wissen über mögliche finanzielle Förderung und weitere Unterstützungsleistungen durch öffentliche Stellen, berichtet die Beraterin.
Wie im Teilhabestärkungsgesetz festgelegt, informieren, beraten und unterstützen Mitarbeitende der EAA Arbeitgeber:innen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Aufgrund der Finanzierung über die Ausgleichsabgabe erfolge dieser Service für Arbeitgeber:innen kostenfrei.
Abgesehen davon, dass Menschen mit Behinderungen meist ebenso hoch qualifiziert seien wie Menschen ohne Handicaps, sieht Marie-Louise Puls einen weiteren wichtigen Vorteil für Unternehmen: die positive Außenwirkung. „Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, leisten nicht nur direkt in ihrer Region einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, sondern unterstützen auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.“ Das schärfe das Profil und die positive Corporate Identity. Gerade im Hinblick auf den sich immer weiter verschärfenden Arbeitskräftemangel und einen Arbeitsmarkt, auf dem Arbeitnehmer:innen die Wahl hätten, könne eine solche Image-Stärkung den Unterschied machen. „Der mir wichtigste Aspekt ist jedoch, dass nahezu jeder Arbeitsplatz mit der richtigen Ausstattung auch von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt werden kann. Mit der passenden Unterstützung und Beratung können hier beide Seiten gut zueinander finden“, unterstreicht Puls. Die EAA könne beurteilen, welche Förderleistungen in Frage kommen und unterstütze bei deren Beantragung.

Budget für Arbeit und Betriebsintegrierte Beschäftigung
Eine von mannigfaltigen Fördermöglichkeiten ist das Budget für Arbeit, das dazu dient, Beschäftigten aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dadurch bekommen Unternehmen, die Menschen aus einer Werkstatt einstellen, bis zu 75 Prozent der Lohnkosten erstattet. Zudem gebe es die Möglichkeit von Zuschüssen zur Anpassung des Arbeitsplatzes, Beratung und Begleitung durch einen Integrationsfachdienst sowie weitere Einstellungsprämien, so die Beraterin. Eine weitere Möglichkeit für Arbeitgeber:innen und Beschäftigte aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist der Abschluss eines Betriebsintegrierten Beschäftigungsvertrages. Hierbei wird ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und der WfbM geschlossen: Der jeweilige Mensch arbeitet fest im Unternehmen, ist jedoch weiterhin der Werkstatt angegliedert und erhält über diese den Lohn. Dieses Arbeitsentgelt wir dem Unternehmen dann seitens der WfbM in Rechnung gestellt. Um für alle Beteiligten einen guten Ablauf sicherzustellen, wird der gesamte Prozess durch einen Fachdienst begleitet. Diese Ansprechpartner:innen suchen die Beschäftigten und ihre Arbeitgeber:innen regelmäßig auf, unterstützen bei Fragen oder tragen zu Problemlösungen bei.

Die EAA sieht ein aktives Ansprechen mittelständischer Betriebe im Main-Kinzig-Kreis vor. Aber auch Betriebe, die sich bereits mit dem Thema Arbeitnehmer:innen mit Behinderung beschäftigen, finden in der EAA Ansprechpartner:innen für die Begleitung nächster Schritte.

Durch die Vernetzung der EAA in Hessen und bundesweit, aber auch durch die direkte Anbindung an die Kolleg:innen des Integrationsfachdienstes, findet eine kontinuierliche Verbesserung des Angebots statt, die sich aus diesem großen Erfahrungsschatz speist. „Mit den Kolleg:innen des IFD bei der BWMK, aber auch mit IFD und EAA in Hanau stehe ich bereits im Austausch. Ich bin sehr gespannt darauf, weitere Berater:innen kennenzulernen“, freut sich die Fachberaterin. Dabei ist die Aufgabe nicht ganz neu für Marie-Louise Puls, da sie bei ihrer vorherigen Tätigkeit verschiedene arbeitsmarktpolitische Projekte in der Nachbarregion Fulda begleitet hat, wodurch sie bereits praktische Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Betrieben in Inklusionsfragen sammeln konnte.

EAA-Fachberaterin
Marie-Louise Puls
Telefon: 06051 / 92 18 542
E-Mail: Puls.marie-louise@direct-bz.de

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Marie-Louise Puls (links) ist Ansprechpartnerin für Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderungen einstellen möchten. Sie hat die Aufgabe von Nele Bleitgen (rechts) übernommen.