Neuregelungen der Ausgleichsabgabe ab dem 01. Januar 2024

Zu einer Online-Informationsveranstaltung zu den bevorstehenden Neuregelungen zur Ausgleichsabgabe luden die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) in der Trägerschaft des Bildungswerkes der Hessischen Wirtschaft e.V. aus Frankfurt, dem Hochtaunuskreis und dem Main-Taunus-Kreis interessierte Unternehmer/-innen ein.

Als sachkundige Referenten standen den 53 teilnehmenden Unternehmensvertreter/-innen Herr Lange vom Landeswohlfahrtsverband Hessen – Integrationsamt und Herr Jung vom Reha-Team der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main zur Verfügung.

Nach einer kurzen Einführung zu den Aufgaben und kostenfreien Serviceleistungen der seit 2022 etablierten EAAs informierte Herr Lange über die erheblichen Steigerungen bei den zukünftigen Zahlbeträgen für sogenannte „Null-Beschäftiger“, also Betrieben, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung überhaupt nicht nachkommen. So erhöht sich der abzuführende Betrag bei Betrieben mit mehr als 6o beschäftigten Mitarbeiter/-innen um 100%. Bei kleineren beschäftigungspflichtigen Betrieben steigt der abzuführende Betrag zwar nicht ganz so stark, doch dürfte auch bei diesen die Erhöhung spürbar sein.

Umso mehr sollten sich beschäftigungspflichtige Betriebe intensiver mit der Frage der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung auseinandersetzen – auch und gerade im Interesse der Fachkräftesicherung.

Herr Jung referierte im Anschluss über das Thema „Möglichkeiten der Gleichstellung von "Menschen mit Behinderung" und der "Mehrfachanrechnung"“. Die Kenntnisse über diese Thematiken, mit Hilfe derer sich bares Geld sparen lässt, sind regelhaft in den Unternehmungen nicht sehr bekannt.

So verdeutlichte Herr Jung in seinem Vortrag, dass ein Auszubildender mit einer Schwerbehinderung zumindest als zwei Beschäftigte mit Schwerbehinderung gerechnet wird, in Ausnahmefällen sogar eine dreifache Anrechnung möglich ist.

In der anschließenden Gesprächsrunde konnten Herr Lange und Herr Jung noch verschiedene Fragen von allgemeiner Relevanz beantworten. Für betriebsspezifische Fragestellungen stellten sie ihre Kontaktdaten zur Verfügung.

Nach einer sehr informativen Stunde war das Ende der Veranstaltung erreicht. Bei Interesse können Unternehmer/-innen die Präsentation bei den benannten EAAs anfordern. Wegen der sehr guten Resonanz ist es geplant, in lockerer Reihe weitere Informationsveranstaltungen mit tagesaktuellen Themen durchzuführen.

EAA-Fachberater

Alfred Strauß [Main-Taunus-Kreis]
Telefon: 06192 9393623
Mobil: 0151 27658270
E-Mail: strauss.alfred@bwhw.de

Christof Groß [Hochtaunuskreis]
Telefon: 06172 68043 29
Mobil: 0151 44157327
E-Mail: gross.christof@bwhw.de

Heinrich Strunk [Frankfurt am Main]
Telefon: 069 580909-28
Mobil: 0151 2765 8273
E-Mail: strunk.heinrich@bwhw.de

Önder Yilmaz [Frankfurt am Main]
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Mobil: 0176 19580930
E-Mail: yilmaz.oender@bwhw.de

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EAA-Fachberater
© BWHW Die EAA-Fachberater Alfred Strauß, Christof Groß, Önder Yilmaz und Heinrich Strunk (von links nach rechts)