Steigende Ausgleichsabgaben – zu wenig Aufklärung für Arbeitgeber?
Der Arbeitsmarkt soll inklusiver werden. Dazu wurde am 6. Juli 2023 das Gesetz zur Förderung eines Inklusiven Arbeitsmarktes vom Bundes- tag beschlossen. Dieses sieht unter anderem eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe vor. WRF unterhielt sich mit Judith Kremer von der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA), die Unternehmen kostenfrei in allen Fragen rund um die Einstellung schwerbehinderter Menschen berät und begleitet.
Frau Kremer, was bedeutet die Erhöhung der Ausgleichsabgabe konkret für Unternehmen?
Dem Gesetz zufolge müssen Arbeitgeber fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen, sobald sie insgesamt mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigen. Erreichen Unternehmen diese Fünf-Prozent-Quote nicht, zahlen sie dafür eine monatliche Ausgleichsabgabe. Für Betriebe ab 60 Mitarbeitenden, die keine schwerbehinderte Person beschäftigen, steigt die monatliche Abgabe ab 2024 beispielsweise von 360 Euro auf 720 Euro pro unbesetztem Platz. Damit wird es für einige Betriebe teuer. Das Geld, das der Staat über die Ausgleichsabgabe einnimmt, wird übrigens zweckgebunden zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen ausgegeben.
Gelingt die praktische Umsetzung?
Meiner Erfahrung nach wird die Quote häufig nicht erreicht. In der Regel liegt das aber nicht am fehlenden Willen, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen, sondern am mangelnden Wissen: Denn Arbeitgeber, die Schwerbehinderte beschäftigen, erhalten Zugang zu verschiedenen Zuschüssen sowie behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen. Oft fehlen ihnen aber die zeitlichen Ressourcen, um sich zu Fördermöglichkeiten, finanziellen Zuschüssen und technischen Ausstattungsmöglichkeiten zu erkundigen. Die Antragsverfahren der verschiedenen Kostenträger und Behörden können zu unübersichtlich wirken. Auch das ist eine Barriere auf dem Weg zum barrierefreien Zugang des Arbeitsmarktes.
Was raten Sie Arbeitgebern, die inklusiver werden möchten, aber wenig bis keine Erfahrung mit diesem Thema haben?
Unternehmen brauchen einen kompetenten Ansprechpartner für ihre Belange, der aufklärt, berät und sie unterstützt. Diesen Service bieten wir als Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber seit dem vergangenen Jahr flächendeckend in ganz Deutschland. Und zwar kostenfrei und für jeden Arbeitgeber – unabhängig von Branche und Größe. Wir, als EAA für die Landkreise Fulda und Vogelsberg, haben unseren Sitz im Diakonischen Werk Fulda. Hier informieren und unterstützen wir bei allen Fragen zur Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Außerdem beraten wir zu Fördermitteln und begleiten bei Antragsverfahren persönlich und vor Ort – hier in Fulda. Einen ersten Einblick hierzu gibt es übrigens am 21. November in unserer kostenfreien Infoveranstaltung, die wir gemeinsam mit und in der IHK Fulda organisieren. Hier bieten wir sogar im Anschluss die Möglichkeit von persönlichen Kurzberatungen, in denen wir über individuelle Anliegen sprechen können. Ich freue mich!
EAA-Fachberaterin
Judith Kremer
Telefon: 0661 250179-17
E-Mail: eaa(at)diakonie-fulda.de
21. November 2023 14 bis 17 Uhr Infoveranstaltung mit individueller Kurzberatung rund um die Wege zum Inklusiven Arbeitsmarkt. Hier kostenfrei anmelden:
Quelle: IHK Wirtschaft Region Fulda (WRF) 10/2023 S. 26.