Einheitliche Ansprechstelle: Unterstützung bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

Ab sofort gibt es Unterstützung für alle, die schwerbehinderte Menschen einstellen möchten: die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) im direct-Beratungszentrum Gelnhausen. „Menschen mit Behinderungen sind oft
überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert. Trotzdem ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalb Mal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote“, erläutert Nele Bleitgen von der EAA, die im direct-Beratungszentrum des BWMK (Behinderten-Werk Main-Kinzig e. V.) in der Hailerer Straße 24 angesiedelt ist.

Oft liege es nicht an der mangelnden Bereitschaft von Arbeitgebern, schwerbehinderte Menschen einzustellen, sondern
am fehlenden Wissen über mögliche finanzielle Förderung und weitere Unterstützungsleistungen durch öffentliche
Stellen, berichtet die Beraterin. Wie im Teilhabestärkungsgesetz festgelegt, informieren, beraten und unterstützen
die EAA-Mitarbeiter Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Aufgrund der Finanzierung über die Ausgleichsabgabe erfolgt dieser Service kostenfrei. Abgesehen davon, dass Menschen mit Behinderungen meist ebenso hoch qualifiziert seien wie Menschen ohne Handicaps, sieht Bleitgen einen weiteren wichtigen Vorteil für Unternehmen: die positive Außenwirkung. „Unternehmen, die Menschen mit Behinderung
beschäftigen, leisten nicht nur direkt in ihrer Region einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, sondern unterstützen auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.“ Das schärfe das Profil und die positive Corporate Identity. Gerade im Hinblick auf den sich immer weiter verschärfenden Arbeitskräftemangel und einen Arbeitsmarkt, auf dem Arbeitnehmer die Wahl hätten, könne eine solche Imagestärkung den Unterschied machen. „Der mir wichtigste Aspekt ist jedoch, dass nahezu jeder Arbeitsplatz mit der richtigen Ausstattung auch von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt werden kann. Mit der passenden Unterstützung und Beratung können hier beide Seiten gut zueinander finden“, unterstreicht Bleitgen. Die EAA könne beurteilen, welche Förderleistungen infrage kommen und unterstütze bei deren Beantragung.

Eine von mannigfaltigen Fördermöglichkeiten ist das Budget für Arbeit, das dazu dient, Beschäftigten aus Werkstätten
für Menschen mit Behinderung (WfbM) den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Eine weitere Möglichkeit für Arbeitgeber und Beschäftigte aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist der Abschluss
eines sogenannten „Betriebsintegrierten Beschäftigungsvertrages“. Hierbei wird ein Vertrag zwischen dem
Unternehmen und der WfbM geschlossen: Der jeweilige Mensch arbeitet fest im Unternehmen, ist jedoch weiterhin
der Werkstatt angegliedert und erhält über diese den Lohn.

Landespreis für Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Übrigens: Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration vergibt in diesem Jahr bereits zum 18. Mal den
Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Ausgezeichnet werden drei Unternehmen
der privaten Wirtschaft. Diese können sich selbst bewerben oder auch vorgeschlagen werden. Die Bewerbungsphase
endet am 30. Juni 2023.

EAA-Fachberaterin
Nele Bleitgen
Tel.: 06051 9218-542
E-Mail: eaa(at)direct-bz.de

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"Einheitliche Ansprechstelle" Quelle: PantherMedia