Behinderung kein Hindernis

Werra-Meißner – Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) – ein sperriger
Begriff. Dabei ist es die Aufgabe von Rainer Kuhlendahl, der seit September
des vergangenen Jahres als Fachberater für den Werra-Meißner-Kreis zuständig
ist, alles andere als sperrig – im Gegenteil: Er steht Unternehmen rund ums
Thema Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit Rat
und Tat zur Seite. „Es ist komplex: Anträge, Fördermöglichkeiten, Rechte und
Pflichten, die richtigen Ansprechpartner – für Arbeitgeber ist das kaum zu
durchschauen“, sagt Rainer Kuhlendahl. Er kennt sich aus, weiß welche Voraussetzungen
und Grundlagen es gibt.
Zahlreiche Fördermöglichkeiten warten auf Arbeitgeber, die sich entschließen in
ihrem Unternehmen einem Menschen mit schwerer körperlicher Behinderung
einen Arbeitsplatz zu bieten. Dabei ist das keine freiwillige Entscheidung. Jedes
Unternehmen muss eine Quote erfüllen, abhängig von der Gesamtzahl der Angestellten.

Passiert das nicht, muss das Unternehmen eine Ausgleichszahlung leisten. Mindestens
fünf Prozent der Stellen in einem unternehmen sollten mit Menschen
mit einer schweren Behinderung besetzt sein – dies gelte für alle Unternehmen
mit mehr als 20 Angestellten, so Kuhlendahl. „Viele Arbeitgeber tun sich immer
noch schwer damit, Menschen mit einer schweren Behinderung eine Chance zu
geben“, weiß er. Befürchtungen, mit denen er bei Gesprächen konfrontiert worden
sei, seien zusätzliche Kosten für Unternehmen und eine nicht leistungsfähige
Arbeitskraft.

Er ist dafür da, Firmen aufzuklären: „Eine schwere Behinderung ist mehr als ein
Rollstuhl oder beispielsweise Trisomie 21 und auch hier sind die Fälle völlig unterschiedlich.
Der Arbeitgeberservice und auch andere Vermittlungsstellen würden
keinen Arbeitnehmer vermitteln, der nicht die Anforderungen erfüllen würde,
erklärt der Fachberater. Die potenziellen Arbeitgeber werden nicht allein gelassen:
„Es gibt Fördertöpfe für Umbaumaßnahmen, wie beispielsweise eine behindertengerechte
Toilette oder die Einrichtung oder Ausstattung eines Arbeitsplatzes.“

Sollte eine Begleitung des neuen Mitarbeiters notwendig sein, würden auch diese
Kosten aus Fördertöpfen getragen werden können. Des Weiteren gebe es
Zuschüsse für Weiterbildungen, Schutzbekleidung oder Prüfungsgebühren. Allerdings
sei dies von Fall zu Fall sehr unterschiedlich und auch die Stellen bei
denen Geld beantragt werden kann, sind nicht immer gleich. Darum stehen Rainer
Kuhlendahl und seine Kollegin Unternehmen zur Seite, um sich in diesem
„Dschungel“, wie er sagt, zurechtzufinden. „Wir gehen auf Unternehmen zu, um
aufzuklären und Unterstützung anzubieten“, so der Fachberater. Der Service ist
kostenlos, finanziert wird er über die Ausgleichszahlungen.

Arbeitskräfte direkt vermitteln kann Rainer Kuhlendahl nicht. „Das ist nicht unsere
Aufgabe“, erklärt er. Er könne aber Kontakt zu den zuständigen Stellen, wie
dem Integrationsfachdienst oder dem Arbeitgeberservice herstellen. Vor allem
sei er da, um Fragen zu beantworten und den Einstellungsprozess zu vereinfachen.

EAA-Fachberater
Rainer Kuhlendahl
05651 33541-04
kuhlendahl.rainer(at)bwnw.de

Quelle: HNA/  4. März 2023/ Wiebke Huck

Zurück
Rainer Kuhlendahl von der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber hilft Unternehmen bei der Einstellung von Menschen mit schweren Behinderungen. Foto: Wiebke Huck