Sie suchen qualifizierte MitarbeiterInnen? Die EAA-FachberaterInnen unterstützen in Nordhessen!

Immer wieder wird das Thema Fachkräftemangel in Deutschland diskutiert. Einige Arbeitnehmer beklagen sich darüber, zu wenig qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Eine Lösung dafür, wie Inklusion auf der einen Seite gelingen und dem Fachkräftemangel auf der anderen Seite entgegengewirkt werden kann, präsentieren die „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ [EAA] im Werra-Meißner-Kreis und im Landkreis sowie der Stadt Kassel. Denn es gibt auch viele Unternehmen, für die Inklusion im Arbeitsleben eine große Chance ist, offene Stellen zu besetzen.  Da es für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei häufig nicht leicht ist, den Überblick in einem System voller komplexer Rahmenbedingungen und verschiedener Fördermöglichkeiten zu behalten, wollen die EAA helfen, die passende Ansprechstelle zu finden. „Die Suche nach den richtigen Fördertöpfen für die spezifischen Beschäftigungssituationen erfordern einen hohen zeitlichen Aufwand, den hat der Arbeitgeber in der Regel nicht“, erklärt Rainer Kuhlendahl, Fachberater EAA für Kassel und den Werra-Meißner-Kreis.
Die EAA liefern ein neues Beratungsangebot und unterstützen die Unternehmen in allen Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Sie bieten im Sinne einer Lotsenfunktion arbeitgeberorientierte Beratungsangebote, zeigen Fördermöglichkeiten auf, unterstützen konkret bei der Beantragung und verweisen auf die speziellen Angebote der Agenturen für Arbeit, des Integrationsamts, der Integrationsfachdienste und weiterer Institutionen. Sie stehen den Unternehmen in den Landkreisen Kassels und dem Werra-Meißner sowie in der Stadt Kassel mit ihrem umfänglichen Netzwerk zur Verfügung.
Für eine persönliche Beratung sind dies:

EAA-Fachberaterin
Michaela Koch
Lilienthalstraße 146
34123 Kassel
Telefon 0561-50726-29
Mobil 0151 65708030
koch.michaela(at)bwnw.de

EAA-Fachberater
Rainer Kuhlendahl
Gebrüderstraße 13
37269 Eschwege
Telefon 05651-33541-04
Mobil 01512 32 97567
kuhlendahl.rainer(at)bwnw.de

Die EAA wurden im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes als neue und zusätzliche Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben etabliert. Zuständig für die Beauftragung der EAA ist das beim Landeswohlfahrtsverband Hessen angesiedelte Integrationsamt.
Das LWV Hessen Integrationsamt finanziert die Arbeit der EAA aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen entrichten, wenn sie ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllen.

Detaillierte Informationen für Arbeitgeber zur Arbeit der EAA finden sich auf www.eaa-hessen.de

 

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