Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen

Pressemitteilung, Diakonisches Werk Bergstraße, zum Tag der Menschen mit Behinderung [3. Dezember 2022]


Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in den Landkreisen Bergstraße und Odenwald haben ihre Arbeit beim Diakonischen Werk Bergstraße in Rimbach aufgenommen.

Das Diakonische Werk Bergstraße bietet im Auftrag des Integrationsamts Hessen seit 1. Oktober 2022 ein neues Angebot. Bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) erhalten Unternehmen Informationen, Beratung und Unterstützung rund um das Thema Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe installiert der Gesetzgeber eine Unterstützung für Arbeitgeber:innen, die es ihnen erleichtert sich in der Vielzahl der Förderangebote zurechtzufinden.

Oft fehlt es nicht am Willen, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Vielmehr sind es Sorgen vor nicht absehbaren Folgen, die Arbeitgeber:innen von diesem Schritt abhalten. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen sind die zeitlichen und fachspezifischen Ressourcen nicht gegeben, sich mit diesem Thema angemessen auseinanderzusetzen. Auch der weit verbreitete Glaube, Menschen mit Schwerbehinderung nie wieder kündigen zu können, ist so nicht richtig. Dennoch scheint diese These bei nicht wenigen Unternehmen fest verwurzelt. Verlässliche Zahlen der Integrationsämter zeigen, dem ist nicht so.

Die EAA handelt im Interesse der Unternehmen. Auf Grundlage der jeweiligen Gegebenheiten, stellt sie die Verbindung zu den Rehabilitationsträger, der Agentur für Arbeit, den kommunalen Jobcentern und dem Integrationsamt her. Dort erhalten Arbeitgeber:innen die passende Unterstützung, die zuvor durch die EAA in jedem Einzelfall ganz individuell ermittelt wurde. Damit bleiben den Unternehmen lange Irrwege erspart und einer erfolgreichen Einstellung schwerbehinderter Menschen steht nichts mehr im Wege. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels lohnt es sich in diese Richtung zu denken.

Doch auch bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen können sich Arbeitgeber:innen an die EAA wenden. Sind Mitarbeitende von Behinderung bedroht oder haben eine Schwerbehinderung erlangt, steht die EAA an ihrer Seite.

EAA-Fachberater
Peter Hördt
Telefon: 06253 9898-124
E-Mail: eaa(at)dw-b.de

 

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