Was Arbeitgeber bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu beachten haben, darüber referierte Dr. Christian Hoppe, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Esche Schümann Commichau aus Hamburg im Rahmen der digitalen Veranstaltung.
Dazu eingeladen hatten die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] aus Darmstadt/Darmstadt-Dieburg, Wiesbaden, Offenbach, Groß-Gerau, Hanau, Main-Kinzig-Kreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis und Kreis Bergstraße.
Önder Yilmaz [EAA Offenbach] begrüßte die mehr als 130 Teilnehmenden der Veranstaltung, ehe Dr. Hoppe vor den Zuhörerinnen und Zuhörern grundlegende Rechtsgrundlagen bei Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erörterte.
- Was ist unter einem Nachteilsausgleich zu verstehen?
- Wie stellt man diskriminierungsfreie Bewerbungs- und Einstellungsverfahren sicher?
- Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung in Bezug auf Arbeitsplatz, Arbeitszeit und die Arbeitsorganisation?
Diese und mehr Fragen standen im Mittelpunkt. Dr. Hoppe war auch wichtig gängige Mythen aufzugreifen und diese auszuräumen. In der Hauptsache bezog sich das auf den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen. Er stellte detailliert dar, wo dessen Grenzen liegen und wann der Schutz nicht mehr greife. Wichtige Aspekte, denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufmerksam folgten.
Während Herrn Dr. Hoppes Vortrag war Raum für individuelle Fragen. Die rund dreißig minütige Fragerunde im Anschluss wurde intensiv genutzt. Einige Fragen blieben aus Zeitgründen unbeantwortet. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] stehen den Arbeitgebern für diese und weitere Fragen beratend zur Seite.
Mit dem Themenschwerpunkt haben die Veranstalter großes Interesse geweckt, was sich in der Zahl der Teilnehmenden deutlich widerspiegelte. An den Fragen wurde ersichtlich, wie sehr sich Unternehmen mit der Thematik auseinandersetzen. Beschäftigung von Fachkräften mit Schwerbehinderung ist lange kein Nischenthema mehr. Viele Unternehmen setzen sich intensiv damit auseinander und sind motiviert Inklusion erfolgreich umzusetzen.
Die Organisatoren ziehen ein durchweg positives Fazit. „Wir waren vom großen Interesse und der regen Beteiligung an unserer Veranstaltung begeistert. Das hat unsere Erwartungen klar übertroffen“, so die Veranstalter.
Wenn auch Sie Fragen rund um das Thema "Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" haben, wenden Sie sich gerne an den/die zuständige/-n EAA-Fachberater/-in in Ihrer Region.
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