Berufliche Inklusion über Landesgrenzen hinaus

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gewinnt die Berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung immer mehr an Bedeutung.

Die Bundesländer haben einen eigenen Gestaltungsspielraum in der Umsetzung des Förderanspruchs für Arbeitgeber*innen. Beispielhaft hierfür ist das „Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen“(HePAS) zu nennen. Dieses Programm bietet Arbeitgebern*innen zusätzliche finanzielle Anreize, schwerbehinderte Menschen einzustellen und auszubilden.

Es stellt sich daher die Frage, ob „Grenzziehungen“ in Form von „Landkreisgrenzen“ bzw. „Bundeslandgrenzen“ in diesem Falle förderlich oder eher hinderlich sind. Seit Juni 2021 sind Integrations- und Inklusionsämter eigenverantwortlich mit der flächendeckenden Errichtung und Organisation von „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) in den Landkreisen beauftragt. Die jeweiligen Integrations-/Inklusionsämter in den einzelnen Bundesländern haben somit Strukturen geschaffen, um die interessierten Arbeitgeber*innen über die umfangreichen Möglichkeiten zur Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter*innen zu informieren, entsprechend zu begleiten und zu lotsen.

Im Jahr 2022 wurden flächendeckend mehr als 96 Träger mit der Einrichtung und Organisation von „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) beauftragt. Im gesamten Bundesgebiet gibt es mehr als 167 EAA Fachberater*innen in den jeweiligen Landkreisen.

Der geografische Übergang von einem in das andere Bundesland ist häufig kaum wahrnehmbar.
So auch im Landkreis Limburg-Weilburg, der im mittleren Westen Hessens liegt und unter anderem an den Westerwald- und den Rhein-Lahn-Kreis im benachbarten Bundeslandes Rheinland-Pfalz angrenzt. Nicht wenige Unternehmen haben mehrere Standorte, sowohl im Landkreis Limburg–Weilburg als auch in benachbarten Landkreisen.

Um den interessierten Arbeitgebern*innen eine bestmögliche Beratung bieten zu können, ist es daher zielführend, bei Bedarf nicht nur über die Grenzen des eigenen Landkreises, sondern auch über die Bundeslandgrenzen hinweg zu schauen.

Daher kommt bundeslandübergreifenden Netzwerken in den Grenzgebieten eine besondere Bedeutung zu.
Zum Beispiel im Fall eines Unternehmens mit Hauptsitz in Limburg und Zweigstelle in Diez (Rheinland-Pfalz), welches am EAA-Standort Limburg eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten für ihre beeinträchtigten Mitarbeitenden anfragte. Daraufhin wurde mit dem für Diez zuständigen EAA Fachberater, Christian Einig vom BWHW in Montabaur, Kontakt aufgenommen und mit Zustimmung des Unternehmens Informationen weitergeben. So
musste der Arbeitgeber*in nicht ein weiteres Mal das Anliegen schildern. Notwendige Maßnahmen zur Unterstützung konnten so schnellstmöglich eingeleitet werden.

In einem anderen Unternehmen mit Hauptstandort in Hessen fand die Erstberatung mit der Personalabteilung statt. In der täglichen Arbeit mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gab es Klärungsbedarf, wie am besten mit der Beeinträchtigung umzugehen ist. Da sich der Arbeitsplatz jedoch in einer Abteilung des Unternehmens in Rheinland – Pfalz befindet, wurde auch hier der Kontakt zur zuständigen EAA Kollegin hergestellt. So konnte auch in diesem Fall zielgerichtet und zeitnah beraten werden.

In beiden Fällen konnte so eine nahtlose und vor allem niedrigschwellige Begleitung des Arbeitgebers sichergestellt werden, um dessen Personal- und Zeiteinsatz für die Einleitung notwendiger Unterstützungsmöglichkeiten möglichst gering zu halten. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass zur Bewältigung der Aufgabenstellung der „Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber“eine gute Zusammenarbeit mit den EAA Fachberater*innen aus den benachbarten Landkreisen bzw. Bundesländern aus unserer Sicht zwingend erforderlich ist.

Daher endet die berufliche Inklusion von Schwerbehinderten Menschen und die Unterstützung für die jeweiligen Arbeitgeber*innen nicht an den Kreis- bzw. Landesgrenze, sondern sie wird von allen EAA Fachberatern*innen grenzübergreifend gelebt.

 

EAA-Fachberaterin
Andrea Karger-Becker
Telefon: 06431 5978774 
Mobil: 0163 51 46 203
E-Mail: eaa@vis-hilft.de
 

 

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Christian Einig, EAA-Fachberater für den Westerwald und den Rhein-Lahn-Kreis und Andrea Karger-Becker, EAA-Fachberaterin im Landkreis Limburg-Weilburg